meinZuhause – Renovationszyklus

Ein Haus will unterhalten werden. Diese Übersicht zeigt Ihnen die zu erwartende Lebensdauer verschiedener Gebäudebestandteile, der Innenausstattung sowie der technischen Einrichtungen.

Unterhaltskosten

Ist Ihr Eigenheim fertig gebaut und der Einzug abgeschlossen, dürfen Sie Ihr Eigenheim einfach mal geniessen. Verschiedene Verpflichtungen und Aufgaben, die für einen Hausbesitzer anfallen, sollten Sie trotzdem nicht vergessen. Es ist wichtig zu wissen, das nebst den Fremdkapitalzinsen und Amortisationen noch weitere Kosten anfallen. Dazu gehören beispielsweise kurzfristige Unterhaltskosten, Grundsteuern und Gebühren, der Unterhalt des Gartens, längerfristig gesehen aber auch Renovationsarbeiten oder Anschaffung von Ersatzgeräten.

Es lohnt sich also vorausschauend den kurz- und langfristigen Unterhalt zu budgetieren. Erfahrungsgemäss belaufen sich die jährlichen Unterhaltskosten auf 0.7 % bis 1 % des Liegenschaftswertes.

Lebensdauer in Jahren

Gebäude

Jahre
Flachdach 30
Steildach 60
Fassade (je nach Material), Balkone 10–35
Fenster 30
Rollladen Metall 30
Fensterläden Holz 20–30
Lamellenstoren Kunststoff 15
Lamellenstoren Metall 25

Innenausstattung

Jahre
Oberflächen (Böden, Wände, Decken) 25
Bäder, Sanitär 30
Küche 25
Übriger Innenausbau
(Schreiner-, Metallbau-, Hafnerarbeiten etc.)
25

Technische Einrichtungen

Jahre
Elektro / Lüftung / Klima / Lift 40
Wasserleitung mind. 30
Abwasserrohre 50
Wärmeerzeugung (Heizung, Öl, etc.) 20
Wärmeverteilung (Bodenheizung, Radiatoren, etc.) 40

Grundsteuern

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird im Kanton St. Gallen jährlich zusätzlich zur Vermögens-und Kapitalsteuer auf dem Grundeigentum erhoben. Steuerpflichtig sind natürliche oder juristische Personen, welche zu Beginn des Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser des Grundstückes im Grundbuch eingetragen sind. Die Grundsteuer wird auf dem am Ende des vorangegangenen Kalenderjahres für die Vermögenssteuer massgeblichen Wert des Grundstückes erhoben (Verkehrs- oder Ertragswert). Der Steuersatz liegt zwischen 0.2 ‰ und 0.8 ‰.

Wertvermehrende und werterhaltende Massnahmen

Wir beteiligen uns zu 80 % an wertvermehrenden Massnahmen wie beispielsweise einem neuen Pool oder Wintergarten. Wenn Sie Ihre Küche renovieren und alte Geräte gleichwertig ersetzen, sind das werterhaltende Massnahmen und müssten zu 100 % mit eigenen Mitteln finanziert werden.

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