Häufig gestellte Fragen zu Ihrer Vorsorge

Hier finden Sie Antworten und Berechnungsbeispiele zu den Themen «Wohnen in der zweiten Lebenshälfte», «Erben und Vererben» und «Frühpensionierung/ Pensionierung».

Heute erhalten Frauen mit 64 und Männer mit 65 Jahren die ordentliche AHV-Rente. Diese Regelung ist jedoch nicht in Stein gemeisselt. Zurzeit herrscht die Tendenz vor, dieses Pensionsalter eher nach oben anzupassen.

Wer dauernd in der Schweiz gearbeitet und keine Beitragslücken hat, erhält ab 2022 eine AHV-Rente von mindestens 14‘340 und höchstens 28‘680 Franken pro Jahr. Bei verheirateten Personen werden die Renten zudem plafoniert (Maximalrente für verheiratete Personen: 43‘020 Franken)

Diese Beiträge aus der so genannten «Ersten Säule» genügen in den meisten Fällen allerdings nicht, um den Lebensunterhalt zu decken.

Die Leistungen der Pensionskasse sind je nach Branche, Beruf und Einkommen völlig unterschiedlich.

«Soll ich die angesparten Beiträge als monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung beziehen?» Eine oft gestellte Frage, die sorgfältig überlegt werden muss. Der Rentenbezug hat den Vorteil, dass man auf Lebenszeit über ein sicheres Einkommen verfügt. Gleichwohl sollte ein Kapitalbezug oder Teilbezug geprüft werden.

Ein Beispiel: Die monatliche Pensionskassenrente eines Ehepaares wird aus heutiger Sicht 3'500 Franken betragen, die maximale AHV-Rente für ein Ehepaar 3'585 Franken. Dieses Einkommen von 7'085 Franken reicht nicht aus, wenn die beiden ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten wollen. Darum überlegen Sie sich, zusätzlich Erspartes einzusetzen. Die Beraterinnen und Berater der St.Galler Kantonalbank zeigen Ihnen verschiedene Varianten, wie Sie ihr Renteneinkommen sinnvoll ergänzen können.

Zwei von drei Erwerbstätigen träumen von einer Frühpensionierung. Um herauszufinden, ob und wie sich dieser Traum erfüllen lässt, lohnt sich eine intensive Beratung.

Bei vorzeitigen Rentenbezügen, fallen die Leistungen entsprechend tiefer aus. Wer früher in die Pension gehen will, muss also mit einer grösseren Einkommenslücke rechnen als bei einer regulären Pensionierung. Auch in diesem Fall ist eine kompetente Beratung hilfreich.

Aufgrund der individuellen Situation kann ausgerechnet werden, wie hoch die Einkommenslücke sein wird - und wie sie kompensiert werden kann.

Wer die eigene Situation bei der Pensionierung oder Frühpensionierung richtig einschätzen will, muss das Thema «Steuern» unbedingt miteinbeziehen.

Mit der Pensionierung wird das Renteneinkommen zu 100 % steuerpflichtig. Gewohnte Abzüge wie Einzahlungen in die Säule 3a oder Berufsauslagen entfallen. Ebenso lohnt es sich, Gedanken über den Wohnsitz zu machen. Je nach Kanton und Gemeinde variieren die Steuerfüsse erheblich.

Nicht nur aus steuerlichen Gründen macht die Überlegung über einen neuen Wohnsitz Sinn, sondern auch, um diesen den persönlichen Bedürfnissen und der aktuellen Lebenssituation anzupassen. Wenn die Kinder selbständig geworden und ausgezogen sind, ist die Wohnung oder das Haus oft zu gross - ebenso die damit verbundene Arbeit für Reinigung, Unterhalt und Garten.

Das neue Beratungspaket «VIVANTI» der St.Galler Kantonalbank bietet wertvolle Entscheidungshilfen. Im persönlichen Gespräch werden Vor- und Nachteile verschiedener Wohnformen erörtert, und Sie erhalten wichtige Informationen über den Wert der eigenen Liegenschaft oder Eigentumswohnung sowie über die Erfolgschancen bei einem allfälligen Verkauf.

Dank dem bereits bestehenden Servicepaket «newhome.ch» profitieren Sie vom grössten Online-Immobilienmarktplatz der Ostschweiz.

«Erben» ist immer noch ein Tabuthema, weil es mit dem Tod eines Menschen verbunden ist. Um Streitigkeiten und Enttäuschungen zu vermeiden, ist es aber gerade hier besonders wichtig, anstehende Fragen offen und frühzeitig zu klären und die erforderlichen Regelungen zu treffen.

«VIVANTI» zeigt Spielräume, die das Gesetz dem Erblasser und den Erben gewährt und die entsprechend genutzt werden können. Ideal ist, wenn Erblasser und Erben frühzeitig miteinander reden, moderiert von einem erfahrenen Berater. Durch die saubere Klärung der Gesamtsituation kann auf eine harmonische Erbfolge hingewirkt werden.

Am Beispiel eines Ehepaares; alle Beträge in CHF pro Monat.

Reguläre Pensionierung

AHV-Rente

3'585

Pensionskassenleistung

3'500

Total Renteneinkommen

7'085
./. Monatlicher Bedarf 8'000
Einkommenslücke 915

Um die monatliche Einkommenslücke von CHF 915 während 25 Jahren decken zu können, besteht ein Kapitalbedarf von ca. CHF 195’000 (kalkuliert mit einer Rendite von 3 % p.a.).

Frühzeitige Pensionierung (5 Jahre vor regulärer Pensionierung)

AHV-Rente: noch keine -
Pensionskassenleistung 2600
Total Renteneinkommen 2600
./. Monatlicher Bedarf 8000
Einkommenslücke 5400

Eintritt in die reguläre Pensionierung (nach 5 Jahren Frühpensionierung)

AHV-Rente 3585
Pensionskassenleistung 2600
Total Renteneinkommen 6185
./. Monatlicher Bedarf 8000
Einkommenslücke 1815

Weil die Pensionskassenleistung 5 Jahre früher bezogen wird, ist sie tiefer - und bleibt auch bei Eintritt in die reguläre Pensionierung auf dem gleichen Stand. Um die monatliche Einkommenslücke von CHF 915 in den ersten fünf Jahren und CHF 1'815 in den folgenden 20 Jahren decken zu können, besteht ein Kapitalbedarf von ca. CHF 620'000 (kalkuliert mit einer Rendite von 3 % p.a.).

Wer sein Renteneinkommen ergänzen will, kann dafür angespartes Vermögen einsetzen. Aus dem Zins, Zinseszins und der Dauer, nach deren Ablauf das eingesetzte Vermögen aufgebraucht sein darf, lässt sich ein jährlicher Geldzufluss errechnen.

Annahme: Zusätzliche Liquidität aus einem Vermögen von CHF 100'000.

Die fettgedruckten Zahlen zeigen an, welche Vermögensentnahme bei welcher Rendite und welcher Dauer bei einem Vermögen von CHF 100'000 möglich ist.

Rendite Dauer Vermögensverzehr
10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre
2 % 11'133 7'783 6'116
3 % 11'723 8'377 6'722
4 % 12'329 8'994 7'358
5 % 12'950 9'634 8'024

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Frau mit Headset vom Beratungszentrum der St.Galler Kantonalbank