QR-Rechnung

Die QR-Rechnung ist per 30. Juni 2020 als eine neue Rechnungsform eingeführt worden. Die bisherigen roten und orangen Einzahlungsscheine verloren per 30. September 2022 ihre Gültigkeit und werden von der Post und den Banken abgewiesen.

Beispiel einer QR-Rechnung bestehend aus Empfangsschein und Zahlteil

Wie bezahlt man eine QR-Rechnung?

Die QR-Rechnungen können über alle gängigen Kanäle bezahlt werden:

  • SGKB App – Mobile Banking («Zahlungen – QR-Rechnung scannen»)
  • E-Banking
  • KB-direkt
  • Bank-/Postschalter

Ausgewählte Rechnungssteller bieten die Bezahlung auch via TWINT an. TWINT Nutzerinnen und Nutzer erkennen dies anhand des TWINT Logos auf der Rechnung.

Tipp: Scannen Sie den QR-Code direkt mit der SGKB App im Mobile Banking über den Menüpunkt «Zahlungen – QR-Rechnung scannen». Alle zahlungsrelevanten Daten werden automatisch übernommen. Dadurch entfällt das Abtippen der zahlungsrelevanten Informationen.

Wie erstelle ich eine QR-Rechnung?

Die QR-Rechnungen können einfach und unkompliziert direkt im E-Banking unter «Services – Bestellungen»  generiert werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Auf einfach-zahlen.ch finden Sie weiterführende Informationen. einfach-zahlen.ch ist eine Initiative von SIX im Auftrag des Finanzplatzes Schweiz, unterstützt durch die Schweizerische Bankiervereinigung, den Schweizerischen Gewerbeverband und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

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