Kollektiv-Todesfallversicherung

Der Todesfallschutz exklusiv für unsere Hypothekarkundinnen und Kunden.

Mit der exklusiven Todesfallversicherung stellen Sie sicher, dass sich Ihre Angehörigen im Ernstfall nicht um finanzielle Belange sorgen müssen.

Die Kollektiv-Todesfallversicherung sichert 20 % der Hypothekarsumme ab und hilft Ihren Hinterbliebenen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und schafft Zeit, die Finanzen neu zu ordnen.

Geeignet für
  • Kundinnen und Kunden mit einer Hypothek für selbstbewohntes Wohneigentum in der Schweiz
  • Kundinnen und Kunden, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses 18-55 Jahre alt sind
Ihre Vorteile
  • Absicherung gegen finanzielle Folgen im Todesfall des Hypothekarnehmers
  • Dank Kollektiv-Vertrag sehr günstige Konditionen.
  • Auch bei knappem Budget finanzierbar
  • Einfacher, unkomplizierter Abschluss
Exklusives Angebot für unsere Hypothekarkundschaft
  • Beitritt beim Abschluss einer neuen Hypothek für selbstbewohntes Wohneigentum oder bei einer Erhöhung der bestehenden Hypothek möglich
  • Todesfallkapital 20% der Hypothekarsumme (min. CHF 10'000, max. CHF 600'000) mit jährlicher Anpassung an die aktuelle Hypothekarsumme
  • Die Versicherung kann auf jeden einzelnen Miteigentümer abgeschlossen werden.
  • Lediglich einige Fragen zur Gesundheit müssen mit «Nein» beantwortet werden, damit vom Versicherungsschutz profitiert werden kann.
Laufzeit
  • Im ersten Jahr ab Versicherungsbeginn bis Ende Kalenderjahr
  • Automatische Verlängerung um ein Jahr bei fristgerechter Bezahlung der Globalkosten
  • Versicherungsdeckung bis längstens Alter 60, sofern ein Hypothekardarlehen bei der SGKB besteht und der Versicherte die Liegenschaft selber bewohnt.
Versicherungsform
  • Kollektiv-Todesfallversicherung zur finanziellen Absicherung
  • Abschluss im Rahmen der Säule 3b (freie Vorsorge)
Finanzierung Jährliche Prämienbelastung per Lastschriftverfahren (LSV+) von Ihrem Konto bei der SGKB
Begünstigung

Im Todesfall gilt folgende fixe Begünstigungsordnung:

a) Allfällige Miteigentümer des Wohneigentums
b) Ehegatte/in, eingetragene Partner/in
c) Kinder
d) Übrige Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens

Versicherungspartner Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG

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