Allgemein

Die QR-Rechnung ist das Nachfolgeprodukt der herkömmlichen Einzahlungsscheine. Es handelt sich hierbei um eine Rechnung mit integriertem Zahlteil und Empfangsschein. Im Standardfall entspricht der obere Teil einer Rechnung. Im unteren Teil befindet sich der dazugehörige Zahlteil inklusive des Empfangsscheins.

Es gibt drei verschiedene Ausprägungen der QR-Rechnung. Zwei davon decken die heutigen Anforderungen der in der Praxis bekannten roten und orangen Einzahlungsscheine ab. Die dritte Option ist vor allem für den internationalen Zahlungsverkehr in EUR vorgesehen.

QR-IBAN und QR-Referenz

Hierbei handelt es sich um den Ersatz für den heutigen orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR).

Beispiel einer QR-Rechnung mit Referenz bestehend aus Empfangsschein und Zahlteil

Besonderheiten und Merkmale

QR-IBAN

  • Die QR-IBAN unterscheidet sich von der IBAN lediglich durch eine andere Instituts Identifikation (QR-IID). Jedes Institut hat eine andere QR-IID.
  • Die QR-IBAN ist im E-Banking unter «Finanzen – Kontoauszug – Kontoinformationen» zu finden (ab 20.04.2020). Andernfalls kann Ihnen auch Ihr/Ihre Kundenberater/in die QR-IBAN bekanntgeben.

Wichtig: Die QR-IBAN wird für die Rechnungsstellung mit einer QR-Referenz zwingend benötigt.

QR-Referenz

  • Die QR-Referenz entspricht der heutigen ESR-Referenz (26 Nummern, gefolgt von einer Prüfziffer). Sie ist für die Abgleichung von Rechnungen mit Zahlungen beim Rechnungssteller verantwortlich. Die bestehenden ESR-Referenznummern können weiterhin verwendet werden. Damit ist der Übergang von ESR- zu QR-Rechnungen sichergestellt.

Zusätzliche Informationen

Im Gegensatz zum ESR-Verfahren können neu optional zusätzlich noch Informationen mitgegeben werden. Diese Informationen können helfen die Zahlung noch einfacher zuzuordnen.

IBAN ohne Referenz

Hierbei handelt es sich um den Ersatz für den heutigen roten Einzahlungsschein ohne Referenznummer.

 

Beispiel einer QR-Rechnung ohne Referenz bestehend aus Empfangsschein und Zahlteil

Besonderheiten/Merkmale

  • IBAN ersetzt Postkonto-Nr.
  • Bei der QR-Rechnung mit IBAN verschwinden die heute bekannten Postkontonummern (90-xxx-x).

Zusätzliche Informationen

Zusätzliche Informationen beziehungsweise Zahlungszwecke können nachträglich handschriftlich nicht ergänzt werden. Falls ein Zahlungszweck erwünscht ist, muss dieser immer angedruckt werden. Name, Adresse und Betrag können nachträglich ergänzt werden.

IBAN und Creditor Reference

Hierbei handelt es sich um eine neue Rechnungsstellungsart.

Die Structured Creditor Reference (SCOR) hat die gleiche Funktion wie die ESR-Referenznummer. Sie dient der Zahlungszuordnung. Diese Referenz wird im internationalen Zahlungsverkehr eingesetzt. Die QR-Referenz hingegen ist auf CHF (Schweiz und Liechtenstein) beschränkt.

Für die Verwendung der Creditor Reference benötigt es keine QR-IBAN sondern eine normale IBAN.

Beispiel einer QR-Rechnung mit Referenz bestehend aus Empfangsschein und Zahlteil

Einzahlungsscheine können nach dem 30. September 2022 zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bezahlt werden. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Fakturierung mittels QR-Rechnungen vorzunehmen.

Ja, nach dem 30. September 2022 wird nur noch mit der QR-Rechnung fakturiert und dem Zahlteil bezahlt. 

Der Zahlteil kann auf verschiedene Arten verwendet werden.

  • In einer QR-Rechnung in Papierform integriert (inkl. Perforierung gemäss Gestaltungsvorgaben)
  • Als Beilage zu einer Rechnung in Papierform (inkl. Perforierung gemäss Gestaltungsvorgaben)
  • In einer QR-Rechnung integriert für E-Mail-Rechnungen, z.B. im PDF-Format (inkl. Scherensymbol oder Hinweis auf Abtrennung)

Es können Schweizer Franken und Euro verwendet werden. Die Währungsabkürzung (CHF oder EUR) muss auf dem Zahlteil unterhalb des Swiss QR Code und links neben dem Betragsfeld sowie auf dem Empfangsschein aufgedruckt werden. 

Hier müssen zwei Fälle unterschieden werden:

  1. Zahlungen von der Schweiz ins Ausland: Das ist nur dann möglich, wenn der Rechnungsempfänger eine Bankverbindung in der Schweiz oder Liechtenstein anbietet.
  2. Zahlung vom Ausland in die Schweiz: Ob Banken im Ausland die QR-Rechnung unterstützen, kann der Finanzplatz Schweiz nicht beeinflussen. In den grenznahen Regionen wird es möglicherweise entsprechende Angebote für Schweizer Kunden geben.

Erstellen von QR-Rechnungen

Wenn Sie heute Ihre Rechnungen mit einer standardisierten Software drucken, so wenden Sie sich an Ihren Softwarepartner.

Auf PaymentStandards.ch sind alle relevanten Informationen für die Softwareentwickler zu finden.

Im E-Banking der St.Galler Kantonalbank können Sie Zahlteile für QR-Rechnungen ohne Referenznummer selbständig und unkompliziert als PDF generieren und ausdrucken. Der Service steht allen E-Banking Usern kostenlos im E-Banking unter «Services – Bestellungen» zur Verfügung.

Zudem gibt es im Internet diverse kostenlose Tools, die auch Generierungen von kompletten QR-Rechnungen ermöglichen. Mögliche Seiten, die wir empfehlen können:

www.qr-rechnung.net – Generieren Sie kostenlos Rechnungen mit fortlaufenden Referenznummern. Eine Anleitung zur Erstellung von QR-Rechnungen mit QR-Referenznummern finden Sie hier.

www.qrmodul.ch – Mit QR Modul erzeugen Sie die neuen Belege mit Swiss QR Code (QR-Zahlteile) kostenlos. Für registrierte Kunden besteht ausserdem die Möglichkeit, Komplettrechnungen im eigenen Design zu erstellen. Dank der Serienfunktion erzeugen Sie bis zu 500 Rechnungen innert weniger Minuten und können diese auf Wunsch direkt von der Partnerdruckerei drucken und per Post versenden lassen.

Die St.Galler Kantonalbank nimmt keine Evaluierung von Softwareprodukten vor und bevorzugt auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen bestimmten Softwareanbieter. Auf PaymentStandards.ch befindet sich eine Liste von Softwarepartnern, welche die Readiness ihrer Produkte veröffentlicht haben.

Ja, es müssen die Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung eingehalten werden. Zusätzlich steht Ihnen das Dokument «Style Guide QR-Rechnung» als Hilfsmittel für Gestaltungsvorgaben und -empfehlungen zur Verfügung. Zur optischen Verifikation des Zahlteils und des Empfangsscheins dient das Rasterblatt.

Eine Perforation des Zahlteils ist obligatorisch, wenn die QR-Rechnung ausgedruckt und versendet werden soll. Wird die QR-Rechnung mit Zahlteil und Empfangsschein bzw. der Zahlteil mit Empfangsschein separat als PDF-Dokument erstellt und elektronisch versendet, muss das Format A6 des Zahlteils und des links angebrachten Empfangsscheins durch Linien gekennzeichnet werden. Zusätzlich muss auf jeder dieser Linien ein Scherensymbol angebracht werden oder alternativ der Hinweis «Vor der Einzahlung abzutrennen» oberhalb der Linie (ausserhalb des Zahlteils).

Angaben Zahlteil

Unstrukturierte Informationen können zur Angabe eines Zahlungszwecks oder für ergänzende textuelle Informationen im dafür vorgesehenen Feld erfasst werden.

Neu kann auch dann eine Mitteilung erfasst werden, wenn eine Referenznummer verwendet wird.

Die dort verwendeten Angaben müssen auf dem Zahlteil rechts vom Swiss QR Code in Druckschrift angedruckt werden. Handschriftliche Ergänzungen durch den Rechnungsempfänger sind nicht zugelassen.

Nein. Werden Angaben zum Betrag und Zahlungspflichtigen bei der Rechnungsstellung nicht aufgedruckt, sind farblose Felder mit Eckmarken sowohl im Zahlteil als auch im Empfangsschein zur handschriftlichen Ergänzung anzubringen. Information dazu finden sich in den «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung».

Name und Adresse des Zahlungspflichtigen können nachträglich handschriftlich ergänzt werden, wenn die Felder inhaltlich nicht vorgegeben sind. Sonst sind keine handschriftlichen Ergänzungen möglich, da es sonst zu Verarbeitungsproblemen bei der Verarbeitung kommt (hauptsächlich bei der manuellen Verarbeitung und am Postschalter).

Bei den heutigen roten Einzahlungsscheinen konnte man handschriftliche Ergänzungen anbringen. Beliebt waren Ergänzungen im Mitteilungstext wie beispielsweise «betrifft Bestellung xy». Diese Ergänzungen müssen entweder bei der Rechnungsgenerierung erfasst werden oder weggelassen werden. Die Zuordnung der Gutschrift ist auch ohne Mitteilung und nur mittels Namensabgleich möglich.

Testing

Für die Verifizierung des QR-Codes steht die Validierungsplattform der SIX zur Verfügung. Gedruckte QR-Rechnungen können zur Kontrolle auch unserem E-Banking Team eingereicht werden.

Es besteht keine Pflicht. Den Softwareherstellern sowie den Rechnungsstellern stehen zwecks Selbstkontrolle folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

Ein mangelhaft aufgedruckter Swiss QR Code kann in der Verarbeitung Störungen verursachen. Solche Zahlteile können zurückgewiesen werden.

QR-Referenz / QR-IBAN / QR-IID

Die QR-IBAN ist die Variante der Kontonummer (IBAN). Diese Nummer muss bei Zahlungen mit strukturierter Referenz zur Angabe des Gutschriftskontos verwendet werden analog zur heutigen ESR-Kontonummer.

Wenn eine QR-Referenz verwendet wird, muss zwingend auch die QR-IBAN benutzt werden. Zahlteile mit QR-IBAN werden über eine spezielle Identifikation des Instituts (QR-IID) innerhalb der QR-IBAN erkannt. Eine QR-IID enthält exklusiv Werte im Bereich 30000 – 31999. Die Vergabe der QR-IIDs erfolgt durch SIX Interbank Clearing. Die zugeteilten QR-IID sind im Bankenstamm publiziert. Jedem am Verfahren teilnehmenden rechtlich selbständigen Finanzinstitut ist mindestens eine QR-IID zugeteilt.

Die QR-IID der SGKB lautet 30781.

Aufgrund der regulatorischen Anforderungen und des Entscheids des Finanzplatzes, in der Schweiz auf der QR-Rechnung das Konto des Zahlungsempfängers im IBAN-Format anzuwenden, musste eine Nachfolgelösung zur ESR-Teilnehmernummer konzipiert werden. Nach Prüfung mehrerer Varianten stellte sich heraus, dass die hohe End-to-End-Automatisierungsrate nur in Verbindung mit einer speziellen IBAN, der QR-IBAN, sichergestellt werden kann.

Die QR-IBAN ist im E-Banking unter «Finanzen – Kontoauszug «Kontoinformationen» für definierte Kontentypen aufrufbar. Falls diese für Ihr Kontoprodukt nicht ersichtlich ist, wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Tipps für die Umstellung

  • Umstellung aller Zahlungsverkehrs-Applikationen der Finanzinstitute und ihrer Kunden auf den neuen ISO-20022-Meldungsstandard gemäss Schweizer Empfehlungen, welche die QR-Rechnung beinhalten
  • Verfügbarkeit geeigneter Infrastruktur für Rechnungssteller und Zahler, wie beispielsweise Drucker, Scanner, die QR-Codes drucken bzw. lesen können
  • Bereitstellung der Kanäle für den Zahlungsverkehr
  • Umstellung bei elektronischen Reportings auf camt

  • Überprüfen Sie schon heute Ihre Debitoren-Stammdaten. Achten Sie darauf, dass die Adressen, falls möglich, strukturiert hinterlegt sind.
  • Klären Sie, ob Ihre im Einsatz stehende Fakturierungslösung die Erstellung von QR-Rechnung unterstützt und planen Sie den Umstellungszeitpunkt in der Übergangsphase.
  • Stellen Sie vor der Umstellung auf die QR-Rechnung sicher, dass Ihre Finanzlösung die Avisierung mit camt-Meldungen verarbeiten kann. Von der St.Galler Kantonalbank werden Sie eine camt.054 als Gutschriftsdatei erhalten.

Belegangebot der St.Galler Kantonalbank

Ja. Zahlteile mit IBAN (ehemals rote Einzahlungsscheine) können bei der St.Galler Kantonalbank bezogen werden. QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz werden von der St.Galler Kantonalbank nicht angeboten.

Fakturieren Sie zukünftig mit QR-Rechnungen ohne Referenznummer. Seit dem 1. Januar 2021 hat die St.Galler Kantonalbank die Gutschriftspesen von CHF 0.50 für Eingänge, die nicht mit einer Referenznummer gutgeschrieben werden, abgeschafft.

Den Offenpostenabgleich können Sie mittels der mitgelieferten Daten bei der Gutschrift (Name, Adresse) erledigen.

Alternativ empfehlen wir Ihnen die Beschaffung einer Debitorensoftware. Falls dies nicht gewünscht ist und Sie trotzdem aus irgendwelchen Gründen QR-Rechnungen mit Referenznummern verschicken möchten, gibt es im Internet Tools, mit welchen QR-Rechnungen mit Referenznummern erstellt werden können.

Rechnungsempfänger*in

Genauso wie die Rechnungen heute bezahlt werden. Unkompliziert und schnell im E-Banking. Es geht aber noch schneller, indem man den QR-Code mit dem Mobilephone einscannt. Alle relevanten Zahlungsdaten werden in die Zahlungsmaske übernommen.

Zahlungen über den Postweg oder am Schalter sind weiterhin möglich.

Es kommt darauf an, was für Lesegeräte Sie heute verwenden. Wahrscheinlich benötigt es ein neues Lesegerät.

Wir können Ihnen das in der Schweiz der Firma CREALOGIX entwickelte PayEye empfehlen. Erfassen Sie Ihre Rechnungen noch schneller und einfacher. Sämtliche zahlungsrelevanten Informationen werden vom PayEye erfasst, kontrolliert und ins SGKB E-Banking oder in Ihre Finanzsoftware übertragen.

Als Kunde der St.Galler Kantonalbank profitieren Sie von einem Spezialpreis (CHF 240.00 statt CHF 272.00). Mehr Informationen finden Sie hier: www.sgkb.ch/de/e-banking/belegleser

Allgemeine Informationen

Gestützt auf den Entscheid des Bundesrats, der am 16. Februar 2022 die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus weitgehend aufhob, freuen wir uns sehr, dass wir Sie wieder zur persönlichen Teilnahme an der Generalversammlung am 4. Mai 2022 einladen können. Es besteht wiederum die Möglichkeit, die GV als Live-Stream zu verfolgen.

Alle Aktionärinnen und Aktionäre, die bis spätestens 21. April 2022 im Aktienregister der SGKB eingetragen sind, werden zur GV eingeladen. SGKB-Aktionäre, die ihre Aktien in einem Depot verwahren, aber nicht im Aktienregister eingetragen sind, können an der GV nicht teilnehmen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten mit der Einladung ausführliche Informationen über den Ablauf und den Inhalt der Generalversammlung. 

Nein. An der GV wird über die Höhe der Dividende abgestimmt. Die Auszahlung erfolgt am 10. Mai 2022.

Dazu benötigen Sie nur einen Zugang zum Internet und die per Post zugestellte Einladung.
Mit der Einladung zur GV erhalten Sie als Aktionär einen persönlichen Identifikationscode und ein Passwort. Rufen Sie im Internet https://sgkb.shapp.ch auf

Geben Sie den Identifikationscode und das Passwort (gemäss Einladungsschreiben) ein und bestätigen die Eingaben mit Anklicken von «Login».

Die Zustellung eines Geschäftsberichts kann auf dem Formular zur Vollmachtserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgewählt werden. Der Bericht ist zudem ab dem 8. April 2022 in allen Niederlassungen aufgelegt. Direktbestellungen können über www.sgkb.ch aufgegeben werden.

  • Über einen Internetzugang rufen Sie https://sgkb.shapp.ch auf.
  • Mit der Post haben Sie als Aktionär Ihre Anmeldeunterlagen erhalten. Darauf finden Sie den persönlichen Identifikationscode und das zugehörige Passwort.
  • Verwenden Sie den Identifikationscode und das Passwort für den Login.
  • Anschliessend wählen Sie «Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter».
  • Danach erhalten Sie die Möglichkeit, bei jedem Traktandum die von Ihnen gewählte Weisung mit Ja / Nein oder Enthaltung anzuklicken.
  • Nach Erfassen der von Ihnen gewünschten Weisungen müssen Sie die allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptieren und mit dem Button «Bestätigen» ihre Eingaben abspeichern.
  • Mit dem Button «Drucken» können Sie ihre Eingaben als PDF ausdrucken.
  • Mit dem Button «Abmelden» beenden Sie die elektronische Abstimmung.

Ja, bis Montag, 2. Mai 2022, 23.59 Uhr, können Sie Ihre Eingaben ändern. Der Identifikationscode und das Passwort sind bis zu diesem Zeitpunkt gültig.

Mit der Verwendung des persönlichen Identifikationscodes und dem zugeteilten Passwort nutzen wir die gängigen Sicherheitsmechanismen für die Abgabe ihrer Stimmanweisungen.

  • 3. Mai 2023
  • 1. Mai 2024
  • 30. April 2025
  • 29. April 2026

In diesen Fall stehen in folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • unsere GV-Hotline 071 231 32 22 steht ihnen ab sofort zwischen 8.00 bis 17.30 Uhr zur Verfügung
  • Mail an: GV@sgkb.ch
  • durch Ihren Kundenberater
  • unser Kontaktformular auf dieser Seite

Informationen zur Live-Übertragung

Wenn Sie bei der Erteilung der Vollmacht das «Interesse an der Live-Übertragung» ausgewählt haben, senden wir Ihnen bis spätestens 2. Mai einen neuen, speziellen «Login-Code» und ein neues persönliches Passwort per Post zu.

Dazu benötigen Sie nur einen Zugang zum Internet, mit welchem Sie www.sgkb.ch/gv2022 aufrufen. Wenn Sie sich mit dem bis 2. Mai 2022 zugestellten Login-Code und dem zugehörigen Passwort angemeldet haben, können Sie die Live-Übertragung via Internet verfolgen.

Die Live-Übertragung ist wie eine Fernseh-Sendung über das Internet. Sie haben keine Möglichkeit, aktiv an der GV teilzunehmen.

Die elektronische Erteilung der Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist bis Montag 2. Mai 2022, 23.59 Uhr möglich.

Kontaktieren Sie unsere GV-Hotline 071 231 32 22 und Sie erhalten einen Login-Code mit zugehörigem Passwort. Beachten Sie die Öffnungszeiten der Hot-Line von 8.00 bis 17.00 Uhr.

Für den Test der Bandbreite Ihrer Internetanbindung können Sie einen Geschwindigkeitstest durchführen (z.B. https://www.nperf.com ). Dabei wird die verfügbare Bandbreite für Up- und Download getestet. Die gemessenen Werte stellen eine Momentaufnahme dar und können je nach Tageszeit deutlich schwanken. Wir empfehlen für den Livestream eine Mindest-Bandbreite für den Download von 2 Mbit/s.

Bitte kontrollieren Sie, ob Ihr Internetbrowser aktuell ist und/oder testen Sie einen anderen Browser bzw. anderes Endgerät. Auch eine Firewall im Unternehmen kann den Livestream blockieren. Überprüfen Sie zudem Ihre Internetverbindung und -geschwindigkeit.

Es liegt voraussichtlich ein Problem mit der Bandbreite Ihrer Internetverbindung vor. Während der Übertragung sollten auch keine Downloads im Hintergrund durchgeführt und keine zusätzlichen Anwendungen geöffnet sein. Bei Zugang über WLAN hängt die Internetgeschwindigkeit u.a. von der Entfernung zum Access Point / WLAN-Router ab. Hier kann eine Veränderung der räumlichen Position die Verbindungsqualität verbessern.

Die Verarbeitung und Darstellung eines Livestreams stellt hohe Anforderungen an die Ressourcen des Endgeräts, mit dem Sie den Livestream ansehen möchten. Hier kann es bei bestimmten Systemen nach einiger Zeit zu einer Asynchronität kommen, wenn die Ressourcen für Sound- und Grafikausgabe nicht ausreichend sind. Auch Probleme mit der Internetanbindung und häufiges Nachladen kann diese Probleme verursachen. Bitte versuchen Sie einen Neustart der Seite und starten Sie den Livestream erneut.

Der Livestream wird in verschiedenen Qualitäten ausgeliefert, um eine optimale Wiedergabe auf allen Endgeräten und auch bei nicht optimaler Internetbandbreite zu gewährleisten. Stellt der Player fest, dass die Bandbreite nicht ausreicht, wird automatisch eine geringere Auflösung mit geringerer Qualität gewählt.

Test Fussnoten

Das dritte Jahr in Folge belegt die St.Galler Kantonalbank im Private-Banking-Rating der «Bilanz» eine Spitzenposition: Bei der verdeckten Prüfung erreichte die SGKB unter allen getesteten Regionalbanken den zweiten Platz und wurde aufgrund ihrer wiederholt ausgezeichneten Leistung zum «langjährigen Qualitätsleader» gekürt. Das Private-Banking-Rating des renommierten Wirtschaftsmagazins zählt zu den meistbeachteten Qualitätstests in der Schweizer Bankenlandschaft.

Anerkennung für höchste Qualität

Die unabhängige Fachjury der «Bilanz» unter der Leitung des Finanzprofessors Thorsten Hens anerkennt mit der zweifachen Auszeichnung, dass sich die St.Galler Kantonalbank mit ihrer massgeschneiderten Vermögensverwaltung seit Jahren von den Mitbewerbern differenziert. «Wir haben uns zum Ziel gesetzt, für unsere Kundinnen und Kunden Spitzenleistungen zu bieten. Dass wir nun zum langjährigen Qualitätsleader und zum wiederholten Mal zu den besten Schweizer Regionalbanken zählen, bestätigt unseren hohen Qualitätsanspruch», sagt Hanspeter Wohlwend, Leiter Private Banking und Mitglied der Geschäftsleitung1.

CO2

Expertise aus einer Hand

AAAAÜberzeugt hat die St.Galler Kantonalbank mit einer Lösung zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurde. Entwickelt wurde die Finanzierungs- und Anlagelösung von einem interdisziplinären Team aus Fachleuten der St.Galler Kantonalbank. Das Private Banking der SGKB vereint typische St. Galler Tugenden wie Nähe, Leistungswillen und Sorgfalt mit der internationalen Expertise der Finanzmetropole Zürich, wo Fachleute im Investment Center wirken.

 

AAAADas Team der St.Galler Kantonalbank überzeugte die «Bilanz»-Jury (v.l.): Romario Gassmann (Asset Management), Stefan Gähwiler (Private Banking Key Clients), Peter Tschudi (Finanzierungen), auf dem Bild fehlen Robert Simoni (Asset Management) und Andreas Schiffer (Fondsresearch).

Kontakt für Medien

Jolanda Meyer
Medienstelle
071 231 32 18
jolanda.meyer@sgkb.ch