Achtung neues Gesetz: Jetzt Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln
Gemäss Revision des Aktienrechts sind Inhaberaktien seit dem 1. November dieses Jahres nicht mehr zulässig. Betroffene Unternehmen haben noch bis zum 1. Mai 2021 Zeit, ihre Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln und ihre Statuten anzupassen.
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